Beitragsordnung


§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedbeitrages.
  2. Der festgesetzte Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Der Beitrag beträgt 60,00 Euro pro Jahr. Mitglieder unter 18 Jahren sowie Schüler (bis max. 21 Jahre) zahlen die Hälfte des Mitgliedbeitrages.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Januar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 6,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Raiffeisenbank Kürten-Odenthal e.G.
BLZ: 370 691 25
Konto: 211 806 80 10
Überweisung auf andere Konten ist nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es erfolgt keine Erstattung von bereits gezahlten Beiträgen.

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